BFZ
Kooperation BFZ - allgemeine Schulen
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Als regionales Beratungs- und Förderzentrum unterstützen wir die allgemeinen Schulen des Einzugsgebiets in einer engen Zusammenarbeit durch sonderpädagogische Beratungs- und Förderangebote nach den Vorgaben der Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpäd. Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB), damit die Kinder erfolgreich im Bildungsgang der Klassengemeinschaft lernen können.
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Inklusive Beschulung (IB)
Die inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule wird in einer Form von Unterricht verwirklicht, der sich an der gemeinsamen Erziehung und dem gemeinsamen Lernen aller Schülerinnen und Schüler orientiert (vgl. VOSB).
Voraussetzung ist die Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung durch die Schulleitung nach Empfehlung eines Förderausschusses.
Kinder und Jugendliche mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung sollen die Möglichkeit bekommen, zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne diesen Förderanspruch die allgemeine Schule wohnortnah zu besuchen. Bei dieser Form von Unterricht, sollen über kognitives Lernen hinaus viele weitere Lernerfahrungen ermöglicht werden.
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Vorbeugende Maßnahmen (VM)
Das BFZ bietet in enger Zusammenarbeit mit den allgemeinen Schulen die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler sowie die Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung in vorbeugenden Maßnahmen (VM) an.
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BFZ-Flyer als PDF zum Download:
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