Prävention
Schulische Erziehungshilfe:
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Vorbeugende Maßnahmen
Die Lehrkraft des Beratungs- und Förderzentrums unterstützt Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule, bei denen die Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule nicht ausreichen, um dem besuchten Bildungsgang in der Klassengemeinschaft zu folgen.
Dabei kann sie sowohl sonderpädagogische Beratungs- als auch Förderangebote machen (vgl §3 VOSB)
Voraussetzung für die Durchführung dieser Unterstützungsleistung ist die Einverständniserklärung der Eltern. Verweigern diese ihr Einverständnis, so ist eine schülerbezogene Diagnostik und Förderung durch das BFZ nicht möglich. (vgl. §6 Abs. 3 VOSB).
Das Recht der Lehrkräfte sich beraten zu lassen, ist davon unbenommen.
Die Klassenlehrkraft der allgemeinen Schulen stellt in Absprache mit ihrer Schulleitung einen Antrag auf Beratung an das BFZ der Friedrich-Fröbel-Schule. Zuständig hier ist die Schulleiterin Erika Barten.
Schulische Erziehungshilfe
Bereits seit 2005 gibt es die „Schulische Erziehungshilfe“ als gemeinsames Projekt des Staatlichen Schulamtes Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner-Kreis sowie der kommunalen Jugendhilfe der Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner.
Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte eint das Ziel, eine Schule für alle Kinder und Jugendlichen zu gestalten. Eine besondere Aufgabe stellt dabei die Sicherung der Bildungsbeteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit herausfordernden Verhaltensweisen dar. Dabei sind alle Verhaltensformen gemeint, die an die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte besondere Anforderungen stellen, aber auch diejenigen, die die Schülerinnen und Schüler selbst an ihre Belastungsgrenzen bringen.
Situationen sind immer abhängig von den Schülerinnen und Schülern, vom System, besonders von der Lerngruppe/der Klasse und vom Elternhaus. Zum System gehören in diesem Sinne immer all seine Mitglieder, also auch die Lehrkräfte und die Eltern. Es wird ein Perspektivwechsel benötigt. Perspektivwechsel bedeutet zum einen, alle Beteiligten des Systems im Blick zu haben, aber auch, darauf zu achten, zu beobachten, zu sehen, was gelingt und nicht, was unzureichend ist.
Hilfreich sind Ansätze zum Verständnis, zur Veränderung der eigenen Sicht- und Handlungsweisen und damit hin zur Professionalisierung und Entlastung.
Die Handreichung „Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung in der schulischen Erziehungshilfe“ des Staatlichen Schulamtes HR/WM stellt
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ein Angebot zur Orientierung dar, das einlädt, gemeinsam „Hand in Hand“ mit anderen Beteiligten Erziehung zu gestalten (daher „Erziehungshilfe“) und ist gleichzeitig
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verbindlicher Rahmen
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Wegweiser im Umgang mit herausforderndem Verhalten.
Download Handreichung:
A3-A13 Erfassungsbogen zur emotionalen und sozialen Entwicklung
A14-A20 Fragebogen für Eltern-Erziehungsberechtigte
A21-A23 Reflexionsbogen für Lehrkräfte
B3 Checkliste Förderplan
B4 Förderplan emotionale und soziale Entwicklung
B5 Reflexionsbogen emotionale und soziale Entwicklung
B6-B7 Selbst- und Fremdeinschätzung Sozialverhalten-Arbeitsverhalten
B8 Reflexionsbogen zum Verhalten im Unterricht
B9-B12 Gemeinsame Erziehungsvereinbarung
B13-B16 Unterrichtsstörungen
Vorbeugende Maßnahmen Sprache -
Materialien für fachfremde Lehrkräfte im BFZ
Übersicht und Arbeitshilfen
Sozialpädagogische Fachkräfte
Die eingesetzte sozialpädagogische Fachkraft hat ihr Büro in der Friedrich-Fröbel-Schule und arbeitet eng mit den Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern des BFZ, den Lehrerinnen und Lehrern der allgemeinen Schulen, Ärzten, Therapeuten, KJP, der kommunalen Jugendhilfe und anderen Einrichtungen zusammen, um Schülerinnen und Schülern mit ausgeprägten Beeinträchtigungen im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung bestmöglich zu fördern und deren Familien zu unterstützen. Ziel ist es, diesen Kindern den Verbleib in der allgemeinen Schule zu ermöglichen.
Im Beratungs- und Förderzentrum Bad Hersfeld ist eine Sozialpädagogin eingesetzt, die für Schülerinnen und Schüler aller Grund- und weiterführenden Schulen des BFZ unterstützend angefordert werden kann. Sie berät Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte und nimmt an den Sitzungen der schulischen Gremien teil, wie z.B. Klassenkonferenzen, runde Tische, Beratungsteams, etc. Eltern und Familien können unterstützt und durch die pädagogische Arbeit begleitet werden.
An den allgemeinen Schulen halten die sozialpädagogischen Fachkräfte im Projekt schulische Erziehungshilfe einen regelmäßigen Kontakt zu den zu fördernden Kindern aufrecht und führen z.B. Reflexionsgespräche, um sie in ihrer Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie für soziale Interaktionsprozesse zu sensibilisieren.
Clearingstelle
Ebenfalls im Rahmen des Projektes „Schulische Erziehungshilfe“ wurde die Clearingstelle eingerichtet. Sie versteht sich als ein Beratungsgremium, das über Möglichkeiten der Förderung von Kindern mit denen das BFZ arbeitet, berät, und z.B. auch den Einsatz der sozialpädagogischen Fachkraft empfiehlt.
In den regelmäßigen Sitzungen der Clearingstelle (jeden letzten Dienstag im Monat) kommen Vertreter der kommunalen Jugendhilfe, des schulpsychologischen Dienstes, die sozialpädagogische Fachkraft, die Leitung und Klassenlehrkraft der allgemeinen Schule sowie die Leitung des Beratungs- und Förderzentrums zusammen. Durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Fachkompetenzen, die sich aus der interdisziplinären Besetzung der Clearingstellen ergeben, werden problemgerechte und wirksame Unterstützungsprozesse ermöglicht, die dem Verbleib des Kindes an der allgemeinen Schule dienen.