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Autismus

Autismus-Spektrum


Die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit Autismus setzt keinen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt voraus, da ihr Leistungsspektrum bis hin zur Hochbegabung reichen kann. Innerhalb des Autismus-Spektrums gibt es unterschiedliche Symptome, Ausprägungen und Schweregrade.


Diese tiefgreifende Entwicklungsstörung, die in der frühen Kindheit einsetzt und ein Leben lang bestehen bleibt, wird von Fachärzten diagnostiziert. Die Diagnose wird nicht allein durch Lehrkräfte bzw. Eltern aufgrund von Beobachtungen gestellt.


Sollte bei einem Kind mit Autismus ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in Betracht kommen, so sind in Hessen nicht medizinisch-psychiatrische Kriterien für die weitere Bildung des Kindes ausschlaggebend, sondern hochdifferenzierte pädagogische, schulische und entwicklungspsychologische Kriterien. Das heißt, dass Kinder im Autismus-Spektrum im Einzelfall in allen acht sonderpädagogischen Förderschwerpunkten gefördert werden können und eine dem jeweiligen Förderschwerpunkt entsprechende inklusive Beschulung oder Förderschule nutzen können.


Die Erfahrungen aus der schulischen Förderung zeigen, dass Schüler und Schülerinnen mit Autismus im Rahmen der bestehenden curricularen Vorgaben der allgemeinen Schule gut unterrichtet werden können.


In der Regel besuchen Schülerinnen und Schüler mit Autismus eine allgemeine Schule und lernen in einem ihrer Begabung entsprechendem Bildungsgang. Um ihnen eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen, haben die Kinder und Jugendlichen Anspruch auf einen geeigneten Nachteilsausgleich und auf individuelle Förderung.


Für diejenigen Schüler und Schülerinnen, die neben Besonderheiten im Autismus-Spektrum einen von der allgemeinen Schule lernzielabweichenden Förderschwerpunkt haben, bieten die Lehrpläne der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und die Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die Grundlage der schulischen Förderung.


Über das zugeordnete Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) hinaus erhalten Lehrkräfte Unterstützung und Beratung über den Kontakt zu den Fachberaterinnen und Fachberatern für Autismus sowie zu Expertinnen und Experten klinischer Einrichtungen.

 

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First-Level-Support:

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T. Kohlmann (Schulleitung)

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Kontakt: 06621/15900

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